FAQ

Zur Übersicht haben wir die wichtigsten Punkte, u.a. für die Zertifizierung (in München) zusammengefasst. Evtl. sind aktuelle Änderungen hier noch nicht vermerkt, siehe dazu DGSF

  • Abschlussarbeit 
  • Anwesenheitspflicht (Unterschrift-Listen) & Nachholen 
  • Beratungspraxis / systemische Tätigkeit 
  • Ehrenamt: Liste 
  • Eingangsvoraussetzungen 
  • Für- und Nachsorge (Angebot der Alumnis für aktuelle Gruppen) 
  • Kosten 
  • Nachholen (s. Anwesenheit) 
  • Protokollierung 
  • Rechtliche Fragen 
  • Seminarhaus-Seminare 
  • Supervision / Supervisionsseminare 
  • Systemisches Studium 
  • Triade bzw. Intervision / Kleingruppentreffen 
  • Umfang der Weiterbildungen 
  • Vertiefungen
  • Vollständigkeit 
  • Zertifizierung (DGSF) 

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ABSCHLUSSARBEIT

Systemische Beratung / Therapie 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie 

Systemisches Coaching 

Für das DGSF-Zertifikat muss eine Abschlussarbeit (nach den ersten zwei Abschnitten zum systemischen Berater oder eine Arbeit nach dem Therapieabschnitt, je nach gewünschtem DGSF-Zertifikat) verfasst werden. Diese Arbeiten haben einen Umfang von ca. 10-15 Seiten und behandeln eine systemische Auseinandersetzung mit einen spezifischen Thema inkl. Diskussion und Literaturangaben (siehe auch „Prämierte Arbeiten“ auf der DGSF-Webseite). 

Anforderungen 

  • Systemische Fragestellung mit Praxisbezug 
  • Verbindung von Theorie und Praxis aus sämtlichen Arbeitsfeldern 
  • Die Arbeit soll mindestens eine Seite mit persönlichen Reflexion beinhalten (Diskussion). 

Das Thema bitte mit einem Trainer kurz vorher abzusprechen. Die Dokumentation der Arbeit mit einem Klienten bzw. einer Familie ist nicht möglich. 

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ANWESENHEITSPFLICHT

Bitte zu allen Seminaren das GST Buch mitnehmen, u.a. damit der leitende Trainer am Ende des Seminars die Teilnahme bestätigen kann ( -> die vollständige Anwesenheitsliste bitte beim Antrag zur DGSF-Zertifizierung mit abgeben).

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NACHHOLEN

Häufige Frage: Was geschieht, wenn ich an einem Termin, einem Tag oder einem Vor- oder Nachmittag nicht bzw. halb-/stundenweise nicht kann?

Solltest du in der Weiterbildung mehr als 20 % der Ausbildungszeit fehlen, ist eine DGSF-Zertifizierung nicht mehr möglich (trotz nachgeholter Termine). Selbige ist dann nur noch unter individuell vereinbarten Auflagen mit dem jeweiligen Institutsleiter erreichbar. Bei einer Zertifizierung zum Systemischen Berater sind das max. 8 Weiterbildungstage, für den Systemischen Therapeuten entsprechend max. 12 Tage. 

Solltest du an einem Seminartermin (Seminar / Supervision) einen Tag oder mehr als 60 Minuten „verhindert“ sein (Stau, früher gehen/später kommen), zählt dieser Termine als einer von 8 bzw. 12 Tagen als gefehlt.
Solltest du im Vorhinein wissen, dass du an einem Teil des Seminars (stundenweise, Vor- oder Nachmittag) nicht teilnehmen kannst, kann dieser Termin nicht wahrgenommen werden, da wir kein Kommen und Gehen innerhalb der Seminare möchten. 
Bei einer unvorhersehbaren Fehlzeit (zB. Notfall) bis 60 Minuten im Seminar/Supervision in der Weiterbildungszeit, teile die Info dem leitenden Trainer und der Gruppe mit.

Häufige Frage: Wie hole ich Termine nach? 

Bitte schicke dazu eine mail an office@gst-muenchen.de mit Angabe von

  • Deiner Gruppe 
  • dem Datum und dem 
  • Titel des Seminars 

Sollte es sich um einen Termin handeln der im Seminarhaus stattfindet, musst du deine Teilnahme sowohl im Sekretariat der GST, als auch beim jeweiligen Seminarhaus anmelden. Bitte bringe die Anmeldebestätigung (E-Mail) zum jeweiligen Seminar mit. Sie gilt als Bestätigung dafür, dass du angemeldet bist. Wer unangemeldet zu einem Nachholtermin kommt, muss – sollte die Zahl der Nachholer mehr als 3 Personen umfassen – wieder nach Hause gehen, da wir den Gruppenprozess nicht durch eine zu große Zahl an nachholenden TeilnehmerInnen zu komplex werden lassen wollen. 

Bitte bestätige selber deine Anmeldung/Abmeldung zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin im Seminarhaus, da dir sonst die Gebühren vom Seminarhausbetreiber in Rechnung gestellt werden! 

Wichtig: Solltest Du auch den Nachholtermin zweimal nicht wahrnehmen, ist eine DGSF-Zertifizierung nicht mehr möglich, da das Seminar dann nicht mehr nachgeholt werden kann. 

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„BERATUNGSPRAXIS“ / UMFANG PRAKTISCHE SYSTEMISCHE TÄTIGKEIT

Wie weise ich die eigenständige Tätigkeit nach? 

Systemische Beratung / Therapie 
70 UE Beratungspraxis in systemischer Beratung unter „begleitender Supervision“ (siehe Erklärung *), davon 3 ausführlich dokumentierte abgeschlossene Prozesse (diese gehen solange, wie der Prozess gebraucht hat, um als abgeschlossen angesehen zu werden) 

200 UE in systemischer Therapie (davon 70 UE Beratung, vier ausführlich dokumentierte, abgeschlossene therapeutische und Beratungs-Prozesse, von denen einer mind. 10 Sitzungen umfasst) 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie 

100 UE unter „begleitender Supervision“ (siehe Erklärung *) 

Systemisches Coaching 

50 UE Coachingpraxis unter „begleitender Supervision (siehe Erklärung *)“, mind. 2 abgeschlossene Coachingprozesse, von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst. 

Erklärung „begleitende Supervision“: für den Fall,  dass die Weiterbildung schon abgeschlossen ist: mindestens alle 3 Monate mind. Ein eingebrachter Fall (Verhältnis:  je 6 UE Praxisstunden soll 1 UE SU erfolgen). 

Die „begleitende Supervision“ sollte in der Regel im Rahmen der Arbeit durch den Arbeitgeber erfolgen, muss ansonsten extern gebucht werden. 

-> Dient der Gewährleistung systemischer Kontinuität und ist Voraussetzung für die Zertifizierung 

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EINGANGSVORAUSSETZUNGEN

Ab Oktober 2014 bzw Oktober 2022 gelten neue, differenziertere Eingangsvoraussetzungen (siehe DGSF) 

Die Eingangsvoraussetzungen bis Oktober 2014 sind (ff): 

Systemische Beratung 

– Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften und psychosoziale Praxiserfahrungen 

   oder

– eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld. 
– Möglichkeit zur Umsetzung systemischer Beratung. 

Systemische Therapie 

Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bereich der Humanwissenschaften 

(Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, z.B. bei qualifiziertem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich und mind. 3-jähriger Berufserfahrung). 

Psychosoziale Praxiserfahrung 

Möglichkeit zur Umsetzung systemischer/familientherapeutischer Vorgehensweisen 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie 

Anerkennung als „Systemische/r TherapeutIn (DGSF)“ oder „Systemische/r BeraterIn (DGSF)“. 

Zertifikate der „Systemischen Gesellschaft“ werden anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den DGSF-Richtlinien für die „Systemische Beratung“ entsprechen. 
Eine abgeschlossene Berufsausbildung im psychosozialen Bereich und eine mindestens 3-jährige Praxiserfahrung. 

Möglichkeit zur Umsetzung systemischer/familientherapeutischer Vorgehensweisen mit Kindern und Jugendlichen. 

Systemisches Coaching 

In der Regel Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Ausnahmen sind möglich, z. B. bei qualifiziertem Berufsabschluss und langjähriger beruflicher Tätigkeit in verantwortlichen Funktionen, d.h. Führungs- und Koordinationstätigkeiten). 

Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Führungskraft, PersonalentwicklerIn, TrainerIn oder BeraterIn. 

Eigene Lernerfahrung in Soft-Skill-Fortbildungen (Kommunikation, Konflikt, Führung, Beratung, etc.) 

UND Erfahrung als KundIn/KlientIn in Beratungs-, Coaching- oder Supervisionsprozessen: Umfang INSGESAMT mind. 100 UE. 

Möglichkeit zur Tätigkeit als Systemische/r CoachIn während der Weiterbildung. 

Übergangsfristen bis 2020 

Häufige Fragen bzgl. Eingangsvoraussetzungen: 

AUSNAHME-REGELUNG 

Ausnahme-Anträge, zB. Wenn kein Hochschulabschluss vorliegt 

Wir benötigen von dir ein Schreiben (via Mail), in dem du so detailliert wie du nur irgendwie kannst deinen beruflichen Werdegang beschreibst, mit Angaben zu WO, von WANN bis WANN, in welchem UMFANG, du WAS gemacht hast. 

1)      Arbeitsverträge o. Rechnungen beilegen, die dir (3 Jahre) beratende Berufstätigkeit bestätigen (ansonsten einen Zweizeiler deiner Arbeitgeber) 

2)      100 UE Softskill: z.B. in Anspruch genommene Supervision, Therapie, etc. auch in anderen Weiterbildungen. Jegliche Art von Fortbildung, Seminar, Kongress, etc.

3)      Bitte schicke uns deinen Lebenslauf (via Mail).

4)      Wer kann dir jemand bestätigen, dass du als Beraterin/Therapeutin/Coach tätig bist/warst? 

Seit Oktober 2014 ist der Begriff „humanwissenschaftlich“ folgendermaßen definiert: „… im Bereich des menschlichen“, darunter zählt bspw. Der Wirtschaftspsychologe, Theologe, Soziologe (idR.) oder Sozialarbeiter 

Die alten Ausnahmeregelungen / Möglichkeit auf Antrag bei Ausnahmen gelten evlt. weiterhin

Was ist, wenn ich über kein humanwissenschaftliches Studium verfüge? 
Ausnahmen sind bei einem Berufsabschluss im psychosozialen Bereich und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit im psychosozialen oder beraterischen Feld (nach Abschluss der Berufsausbildung) möglich. 

Die Uni/FU muss evtl. bestätigen (Dekanat), dass es sich um einen humanwissenschaftlichen Studiengang gehandelt hat! 

Siehe auch: DGSF https://www.dgsf.org/zertifizierung/dgsf/zertifizierung-richtlinien

Info zu Unterrichtseinheiten 
1 UE = (mind.) 45 min. 

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KOSTEN

Die Kosten für die Weiterbildung stehen in der jeweiligen Anmeldung. 

Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sowie Anreise zum Seminarhaus sind darin nicht enthalten und müssen separat im Seminarhaus per EC Karte bezahlt werden. 
-> Weitere Punkte siehe bitte auch AGB 

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NACHHOLEN

Infos zum Thema „Nachholen“ siehe Anwesenheit/Nachholen). 

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PROTOKOLLIERUNG

siehe auch Protokoll-Schema im Lehrbuch: 
Die Tätigkeit wird protokolliert: 

Als Systemischer Berater: 70 UE Beratungspraxis, unter begleitender Supervision, drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Beratungsprozesse 

Als Systemischer Therapeut: 200 UE, davon 70 Beratung, unter begleitender Supervision, vier ausführlich dokumentierte abgeschlossene therapeutische und BeratungsProzesse, von denen einer mind. 10 Sitzungen umfasst. 

Als Systemischer Coach: 50 UE Coachingpraxis, mind. 2 abgeschlossene Coachingprozesse, von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst. 

Schema für Kurzprotokoll: 

Datum, Uhrzeit, Klient, Anliegen/Auftrag, Intervention und den Verlauf der Stunde notieren unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen! 

Wichtig: Die geleisteten Stunden in systemischer Beratung/Therapie müssen AUSSERDEM vom Leiter der Einrichtung bestätigt werden: 
„Hiermit bestätige ich, dass Frau/Herr XX an unserer Einrichtung von XX (Datum) bis XX (Datum) 70 bzw. 200 Stunden systemischer Beratung bzw. Therapie geleistet hat“. 

Solltest du freiberuflich tätig sein, bitten wir dich um eine Selbstauskunft per eidesstattlicher Erklärung: 

„ Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich …“

Die Stunden müssen während der Weiterbildung geleistet werden, können also nicht vorher abgeleistet werden. 

Für den Berater benötigst Du 3 abgeschlossene, ausführlich dokumentierte Beratungsprozesse (s. Protokoll-Beispiel), für den Therapeut 4 abgeschlossene, ausführlich dokumentierte, therapeutische Beratungsprozesse von denen einer mindestens 10 Std. umfasst. 

Sollte dir das bis zum Abschluss deiner Beratungs- oder Therapieweiterbildung nicht möglich sein, hast du auch noch nach Abschluss deiner Weiterbildung Zeit, die Stunden bei der GST einzureichen (die alte Regel sah hier max. 2 Jahre vor, dies ist inzwischen verhandelbar bei Angabe von nachvollziehbaren Gründen). 

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RECHTLICHE FRAGEN

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem Führen eines Titels wie „Systemischer Berater / Therapeut“ und dem Angebot (Werbung) bzw. was man in der Praxis mit dem Klienten macht („Beratung“ (keine Einschränkung) bzw. „Therapie“ (Einschränkung lt. HPG, siehe Info im Forum). 

Quellen für rechtliche Fragen betreffend der Ausübung von „Therapie“ sind die verschiedenen Gesetzestexte. 

Wichtig sind insbesondere: 

– Heilpraktikergesetz (HPG) 
– Psychotherapiegesetz (PsychThG) 
– Bayerisches Unterbringunsgestz psychisch Kranker (UnterbrG) 

– Betreuungsgesetz (steht im BGB) 

Grundsätzlich muss für die therapeutische Tätigkeit im Sinne einer „Heilbehandlung“ (Diagnose und Behandlung von Krankheiten im Sinne von Heilung und Linderung) mindestens die „eingeschränkte Heilerlaubnis“ vorliegen. Diese erhält man als Arzt, Psychologe (mit entsprechender Prüfung) und Heilpraktiker. Dabei ist zu beachten, dass die eingeschränkte Heilerlaubnis nur für die Psychotherapie im Sinne eines Gesprächs gilt, nicht für eine manuelle bzw. invasive Form der Therapie. 

Für den Fall, dass man therapeutisch tätig ist, ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, liegt ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vor, der im Falle einer Anzeige z.B. als fahrlässige Körperverletzung geahndet werden kann. 

Die Tätigkeit als Berater (Coach) sowie das Führen eines Titels wie „Systemischer Berater“ unterliegt (bisher) keiner Einschränkung. 

Titel, die geschützt sind lt. Psychotherapeuten-Gesetz: 

– Psychologischer Psychotherapeut 

– Psychotherapeutische Praxis 

Titel, die (bisher) nicht geschützt sind: 
– (Systemischer) Berater bzw. Therapeut 

– (Systemischer) Coach 

Rechtliche Absicherung 

Als Sozialarbeiter – auch ohne Bescheinigung vom Gesundheitsamt – kann man sich jederzeit, auch ohne jegliche therapeutische Zusatzausbildung Berufshaftpflicht versichern. 

Es kann jedoch vorkommen, dass auch diese Versicherung im besonderen Fall keinen Schutz darstellt, da die Berufshaftpflicht nicht bei Vorliegen / Vorwurf der Fahrlässigkeit zum tragen kommt. 

Daher ist die regelmäßige Protokollierung und der nachweisliche Besuch einer Supervision, sowie das direkte und zeitnahe Handeln z.B. im Falle einer Fremd- und Selbstgefährdung die beste Absicherung. 

Bei Fremd- und Selbstgefährdung (Suizidalität) u.a. in Bayern: 

– Handeln! 

– Der Klient kann i. d. Fall auch gegen seinen Willen „festgehalten werden“ (!) 

– Es ist zu überlegen, ob die Polizei gerufen wird 

– Der Klient muss begleitet werden z.B. in Klinik 

– Den „Vorfall“ aktenkundig machen (Polizei-Protokoll, Klinik Einweisung) 

– Unterlagen (Protokoll) sammeln 

Rechtliche Grundlagen für die Ausübung von Psychotherapie 

1. Heilpraktikergesetz (HeilprG) 

2. Bayer. Unterbringungsgesetz (UnterbrG) 

3. Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB) 

4. Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 

5. Betreuungsgesetz (§1896 – 1908 BGB)

„Psychotherapie nach HPG“
Siehe therapie.de-Artikel

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SEMINARHAUS-SEMINARE 

Systemische Beratung / Therapie

In der Regel finden 1-2 Termine im Abschnitt II und mind. zwei weitere im Abschnitt III im  Seminarhaus statt. Es entstehen hier zusätzliche Kosten (ca. 130 € / Person und Tag, Abrechnung direkt mit / im Seminarhaus per EC Karte). 

Das Seminarhaus verfügt über Einzel-, Doppelzimmer und ist in 1 bis 2 Stunden Fahrtzeit von München gut zu erreichen. Die Kosten (verpflichtende Teilnahme mit Übernachtung) belaufen sich auf ab ca. 130,- pro Person/Tag incl. Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten sind im Seminarhaus per EC Karte zu entrichten. 

Solltest du an einem Seminar, das im Seminarhaus stattfindet, verhindert sein, musst Du dies im Sekretariat kundtun (GST-München: office@gst-muenchen.de). Bei einer fehlenden Stornierung müssen die Kosten vom Teilnehmer getragen werden. 

Paarseminar 
Bestandteil des dritten Weiterbildungsjahres zum systemischen Einzel-, Paar- und Familientherapeuten (DGSF) ist auch ein Paarseminar. Zum Paarseminar ist der Partner herzlich eingeladen. Eine Einladung schicken wir rechtzeitig zu. 

Systemisches Coaching 
Alle inhaltlichen Seminare finden im Seminarhaus statt, die Abrechnung erfolgt vor Ort per EC Karte. 

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SUPERVISION / SUPERVISIONSSEMINARE 

Wie oft soll ich in den Supervisionsseminaren live arbeiten bzw. einen Fall vorstellen? 

Systemische Beratung / Therapie 

In den Supervisionsseminaren sollen vom Teilnehmer für den Abschluss als „Systemischer Berater“ mindestens eine Live-Supervision und eine Fall-Supervision durchgeführt werden (zwei Live-Supervisionen sind auch möglich). 

Für den Abschluss als „Systemischer Therapeut“ sind zwei Live-Supervisionen und eine Fall-Supervision notwendig . 

Systemisches Coaching 
Für den „Systemischen Coach“ sind zwei Arbeiten (jeweils eine Live/ein Fall) notwendig. 

Zur Weiterbildung Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie kommen keine externen Klienten, es sind zwei Fallsupervisionen nötig. 

Die absolvierten Arbeiten sollen vom jeweiligen Trainer unterschrieben werden (s. Blatt Supervisions-Bestätigung im Lehrbuch oder Mappe). 

Unterschriften erhalten 

… die Berater bei Live-SU, 

… bei der Fall-SU der Fall-Geber (nicht der Berater)

Ob Fall-Bringer bei der Live-SU anwesend sein kann, liegt in der Entscheidung des verantwortlichen Trainers, die kurz vor der Stunde erarbeitet wird Frage an Klienten (!): „wofür ist es dienlich, dass der Fall-Bringer jetzt dabei ist?“ Im Normalfall soll die Systemgrenze geachtet werden. Keine Unterschriften für Übungsarbeiten in inhaltlichen Seminaren (diese Info war uu. Missverständlich)! 
In der Supervision sollen Fälle eingebracht werden (Fallsupervision nur Beratung/Therapie) und mit Live-Klienten gearbeitet werden. Jeder Ausbildungsteilnehmer stellt pro Ausbildungsblock einen Fall, Live-Klienten bzw. Coachee (Kollege, Freund) oder ein Klientensystem (Team, etc.) vor,  den er an einen Ausbildungskollegen delegiert. Natürlich ist jeder Ausbildungsteilnehmer herzlich eingeladen, auch seine bisherigen  Klienten einzuladen und um dann selber mit ihnen systemisch zu arbeiten. 
Jede Gruppe verpflichtet sich, Fälle und/oder externe Klienten(-systeme) bei den zweitägigen Supervisionen (9:00 bis mind. 18 Uhr) zu organisieren. 

Der Weiterbildungskollege, an den der Klient delegiert wird, tritt rechtzeitig vor der Supervision mit dem Klienten telephonisch in Verbindung und klärt ab, 
… dass Schweigepflicht gilt, 
… zu welcher Uhrzeit die Sitzung stattfindet, 

… dass systemisch gearbeitet wird und verschiedene systemische Methoden angewandt werden können, 
… dass der Klient einen Auftrag / eine Fragestellung vorbereitet, 
… dass sich der Berater in seiner Ausbildung befindet und ‘Fehler’ machen kann, sie aber reflektieren wird, 
… dass zuerst der Weiterbildungsteilnehmer mit dem Klienten ca. 30 Min. arbeiten wird, es dann einen Austausch mit dem jeweiligen Supervisor gibt und dann die Arbeit durch den/die Weiterbildungsteilnehmer(in) bzw. durch den Supervisor fortgesetzt wird, 
… dass derjenige von dem der Klient kommt, gerne dazu bereit ist, für die eine Stunde, den Raum zu verlassen. 
… dass es ein (telefonisches) Nachgespräch geben wird bzw. der Klient die Möglichkeit hat, z.B. innerhalb der Intervisiongruppe (Triade) des jeweiligen Weiterbildungsteilnehmers die Stunde nach zu besprechen und die Beratungs-gespräche fortgesetzt werden können 
… ob / wieviel er/sie für die Stunde an Honorar verlangt (Ausgleich).
Dann meldet er die Arbeit an. Hierfür sucht die Gruppe einen Organisator, der die Anmeldungen entgegennimmt. 

Zeiten der Supervision 

Systemische Beratung / Therapie und Coaching 
Beginn ist jeweils 9 Uhr, Ende gg 18 Uhr. 
Bei der Planung am besten die erste und die letzte Einheit am Tag mit Fallsupervision belegen 

Zur Weiterbildung Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie kommen keine externen Klienten! 

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SYSTEMISCHES STUDIUM 

DEIN LITERATURSTUDIUM SOLL DEINEN AUSBILDUNGSPROZESS UNTERSTÜTZEN.: 

GST-Lehrbuch bzw. Handouts und das entsprechende Kapitel zum Seminar (zirkulär, strategisch, etc.) 
Literaturliste (mit der entsprechenden Hauptlektüre zum Seminar, den Kapiteln und Artikeln) 

Liste der vorhandenen Titel der Präsenzbibliothek im Mitgliederbereich auf den Webseiten der GST. 

Es gibt fünf systemische Fachzeitschriften und das Systemmagazin (Online Magazin), die die jüngsten Entwicklungen in den jeweiligen Bereichen spiegeln: 

Kontext 

Zstb 
Systeme 
Systhema 
Familiendynamik 

Die am häufigsten frequentierte, systemische Internetplattform stellt Sysloa dar. Hier werden aktuelle Fragestellungen von zumeist renommierten KollegInnen diskutiert. 

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TRIADE / KLEINGRUPPENTREFFEN / INTERVISION 
WIE VIEL KLEINGRUPPENTREFFEN/INTERVISION MUSS ICH BESUCHEN? 

Systemische Beratung 

80 UE bei Beratung (z.B. in Form von 20 Peergruppentreffen von 18:00 – 21:00 Uhr) 1 UE = 45 Min. 

Systemische Therapie 
100 UE bei Therapie (z.B. in Form von 30 Peergruppentreffen von 18:00 – 21:00 Uhr)  1 UE = 45 Min. 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie 
50 UE 

Systemisches Coaching 
30 UE 

Die Kleingruppen-/Intervisionstreffen sollen protokolliert werden (Teilnehmer, Stundenzahl, Inhalt,  s. Lehrbuch) und dem Institut zum Ausbildungsende in Systemischer Beratung/Therapie vorgelegt werden. Die Protokolle sollen  den Inhalt der Kleingruppentreffen beschreiben. Die Triadentreffen sollen Raum geben für: 
– die Diskussion der Theorie und Literatur (Theorie) 

– zur gemeinsamen Reflektion der systemischen Therapie/ Beratungspraxis (Supervision) 

– zum Arbeiten an persönlichen Themen (Selbsterfahrung) 

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UMFANG DER WEITERBILDUNGEN 

Wie viele Unterrichtseinheiten enthält die Weiterbildung an der GST und wie verteilen sich diese? 

Systemische Beratung: 
570 (ab 2015) Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min.) verteilen sich wie folgt: 
200 (220) UE Theorie und Methoden 
100 UE Supervision 
100 UE Selbsterfahrung 
80 UE Intervision 
70 UE Praxis 
-> aktuelle Daten siehe DGSF 

Systemische Therapie 
900 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 min.) verteilen sich wie folgt: 
300 UE Theorie und Methoden 
150 UE Selbsterfahrung 
150 UE Supervision 
200 UE Therapie- und Beratungspraxis 
100 UE Kleingruppentreffen/Intervision 
-> aktuelle Daten siehe DGSF 

Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie 
100 UE Theorie und Methodik 
50 UE Systemische Supervision 
30 UE Selbsterfahrung 
100 UE Therapeutische Praxis/Beratungspraxis 
50 UE Intervision/Peer-Gruppe 
-> aktuelle Daten siehe DGSF:  

Systemisches Coaching 
250 UE Theorie und Methodik 
50 UE Systemisches Lehrcoaching 
50 UE Systemische Coachingpraxis 
30 UE Intervision 
-> aktuelle Daten siehe DGSF 

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VERTIEFUNG 

Nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung in Systemischer Beratung (1. Und 2. Weiterbildungsjahr) hast du die Möglichkeit zwischen vier unterschiedlichen Vertiefungen zu wählen. Bitte beachte, dass du dich für alle Vertiefungen rechtzeitig anmelden musst (mind. 6 Monate vor Beginn), da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. Die Anmeldebögen für die jeweilige Vertiefung findest du auf den Webseiten der GST. Wählen kannst du zwischen der Vertiefung in Systemischer Therapie (drittes Ausbildungsjahr), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie, Systemischer Supervision und der Seminarreihe „Körper in der Systemik“ (ab 2014). Die Vertiefungen unterscheiden sich in Weiterbildungsdauer, Preisen und der Trainerbesetzung. Näheres hierzu entnehme bitte den Broschüren oder den Webseiten. Teilnehmen kannst du an allen Vertiefungen erst nach vollständig abgeschlossener Grundausbildung (1. Und 2. Ausbildungsjahr). 

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VOLLSTÄNDIGKEIT 

Was geschieht, wenn ich zum Ausbildungsende nicht alle Punkte vollständig erfüllt habe? 
Dann erhältst du eine Teilnahmebescheinigung (Seite 1 – 7) durch die GST, die dir Umfang, Inhalt und Dauer deiner absolvierten Weiterbildung bescheinigt. 

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ZERTIFIZIERUNG (UNTERLAGEN UND ABLAUF) 

Wie erhalte ich ein Zertifikat durch die DGSF? 

Grundsätzlich müssen die Eingangsvoraussetzungen der DGSF erfüllt sein! 

Für eine Zertifizierung durch die DGSF (www.dgsf.org) benötigst du ein vollständige GST-Teilnahmebescheinigung, die dir bestätigt, dass du alle Weiterbildungsteile erfüllt hast. Eine vollständige GST-Teilnahmebescheinigung erhältst du bei Teilnahme an allen Seminar- und Supervisionsterminen (Fehlzeiten müssen ausnahmslos nachgeholt werden), den selbstorganisierten Kleingruppentreffen (Protokolle), dem Nachweis deiner eigenständigen beraterischen / therapeutischen Tätigkeit (Protokolle u. Bestätigungsschreiben) und deiner schriftlichen Abschlussarbeit. Wenn du eine vollständiges GST-Teilnahmebescheinigung erhalten hast, kannst du damit ein DGSF-Zertifikat beantragen, indem du folgende Unterlagen einreichst. 

Bitte alle Unterlagen betreffend der Zertifizierung an die GST in München zunächst digital als ein zusammenhängendes PDF als Email schicken. Sollte die DGSF Nachfragen haben, benötigen wir diese Unterlagen innerhalb von 10 Tagen ausgedruckt und als Einwurf-Einschreiben an die GST in München geschickt: -> bitte nicht als Einschreiben!

GST München GmbH 

Dipl.Psych. M. Müller-Egloff, Hubertusstrasse 22, 80639 München 

Bitte NICHT an die DGSF direkt schicken! 

Bitte folgende Unterlagen (entsprechend I/II) einreichen: 

I. Per E-Mail an office@gst-muenchen.de (bitte Copy&Paste für die folgenden Punkte nutzen und in die email einfügen) 
1. Name und Adresse 

2. Geb. Datum 

3. Zertifizierung für „…“ (Info welche Zertifizierung Du beantragst,(Beratung und/oder Therapie bzw. Kinder und Jugendlichetherapie, Coaching) 

4. DGSF Mitglied: (Info, ob Du DGSF-Mitglied bist (bitte Nummer angeben) bzw. werden willst 

5. Weiterbildungszeitraum 

6. Diplomurkunde und Datum der Diplomurkunde/Berufsabschluss (welcher genau): 

7. AG-Erklärung/Erklärung an Eides statt: 

8. Protokolle: 
zB. – Triade: Therapie 100 UE 
      – Praxis: Therapie 200 UE (vier ausführlich dokumentierte 
      Abgeschlossene therapeutische und Beratungsprozesse, einer mind. 10 Sitzungen) 

      – Bestätigung der supervidierten Livearbeiten: 

9. GST-Zertifikate (vollständige GST-Teilnahmebescheinigung in Kopie) 

10. Abschlussarbeit: (Angabe des Themas) 

II. Per Email und zusammenhängendes PDF (per Post nur bei Nachfrage durch die DGSF an die GST München GmbH, Hubertusstrasse 22, 80639 München schicken) : 

Aktueller und unterschriebener Lebenslauf (tabellarisch) 
GST-Bescheinigung in Kopie (nur erste Seite 1) 

Etwaige DGSF-Zertifikate in Kopie 

Protokolle in Kopie 

– Triade: UE siehe oben 

– Praxis: UE siehe oben 

Bitte die zusammenhängenden Praxis-Protokolle kenntlich machen (zB. bei Coaching mind. 2 abgeschlossene Coachingprozesse, von denen ein Prozess mind. 6 Sitzungen umfasst). 
Abschlussarbeit (weitere Infos s. unten) 
Hinweis, ob die Abschlussarbeit mit/ohne Nennung Deines Namens (Autor) in das online-Netzwerk aufgenommen werden kann 
Arbeitgeberschreiben bzw. die  Selbstauskunft per eidesstattlicher Erklärung (Hiweis, dass Du berufsbegleitend an der Weiterbildung teilgenommen hast) 
Kopie von deinem Berufsabschluss / Diplomzeugnis in einem humanwissenschaftlichen Studium (Datum von diesem Zeugnis) 
Bestätigung über Vollständigkeit aller absolvierten Weiterbildungsteile (Theorie, Supervision, Selbsterfahrung, Intervision bzw. Kleingruppe, Therapie- bzw. Beratungspraxis) durch die Trainer der GST 
Ein ausreichend frankierter DIN A4 Postumschlag (Mappe für alle Dokumente), wenn Du die Unterlagen zurück bekommen willst. Ansonsten werden wir diese nach erfolgreicher Zertifizierung löschen. 
Du erhältst nach Sichtung durch uns in München von der GST in Berlin eine Bestätigung für den Zertifikatsantrag, die Du bitte mit folgendem ausgedruckten und ausgefüllten  Formular für die DGSF-Zertifizierung an die DGSF in Köln schickst. 
Bitte melde Dich bei uns in München, sobald Du Dein DGSF-Zertifikat erhalten hast. 

Info Bearbeitungsgebühren 

– Bei Anerkennungen in Beratung, Therapie/Familientherapie, Kinder- und Jugendlichentherapie, Multifamilientherapie oder Mediation: derzeit 100 Euro für DGSF-Mitglieder / 200 Euro für Nichtmitglieder 

– Bei Anerkennungen in Supervision, Coaching oder Organisationsent-wicklung: ab 200 Euro für DGSF-Mitglieder / 300 Euro für Nichtmitglieder 

Bitte überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr für die Prüfung des Antrags erst nachdem Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben unter Angabe der Anerkennungs-Nr. 

Bearbeitungszeit: voraussichtlich zwei bis drei Monate 

Bitte stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Infos siehe  DatenschutzOK

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